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Diensterfindungen – Fachkanzlei für geistiges Eigentum

Arbeitnehmererfinderrecht, Arbeitnehmererfindervergütung, Erfindungsmeldung, Inanspruchnahme der Erfindung, Patentanmeldung, freie Erfindung, ArbNErfG, Berechnung der Vergütung, Vergütungsvereinbarung, Betriebsgeheimnis, Verbesserungsvorschläge, Innovationsförderung

Aktuelles Arbeitnehmererfinderrecht

Know-how in Technik und Naturwissenschaft

Der Beruf der Patentanwälte erfordert naturwissenschaftliches und technisches Know-how in Verbindung mit juristischen Fachkenntnissen. Patentanwälte sind nämlich generell studierte Naturwissenschaftler oder Ingenieure. Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard Naturwissenschaft und Technik treiben unseren technischen und gesellschaftlichen Fortschritt an. Sowohl fundierter Kenntnisse auf dem Gebiet der Technik und Naturwissenschaften als auch juristischer Kenntnisse sind erforderlich für den optimalen […]

Stellenangebot Rechtsanwältin (m/w/d) in Hannover

Wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen Mandats- und Bearbeitungsüberschuss haben: horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an. ( Telefon 0511.35 […]

Jobs in der Rechtspflege – jetzt bewerben

Unsere Stellenangebote richten sich grundsätzlich sowohl an junge Kollegen als auch erfahrene Berufsträger. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie können sich gerne per E-Mail bewerben. ( E-Mail: horak@bwlh.de ) Machen Sie Karriere bei den Horak Rechtsanwälten. Wir haben freie Stellen. Unsere spannenden Herausforderungen für: horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie haben Fragen? […]

Die freie Erfindung in Abgrenzung zur Arbeitnehmererfindung

Neben der Diensterfindung gibt es die freie Erfindung. Freie Erfindungen sind solche, die zwar vom Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht werden aber nicht aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeit entstanden sind und auch nicht maßgeblich auf Erfahrungen und Arbeiten des Betriebs beruhen. Freie Erfindungen sind keine Diensterfindungen, da sie außerhalb eines Arbeitsverhältnisses entstehen. […]

Was ist die Inanspruchnahme der Erfindung durch den Arbeitgeber

Unter Inanspruchnahme versteht man den Umgang des Arbeitgebers mit der Diensterfindung seines Arbeitnehmers. Die Inanspruchnahme ist aufgesplittert in verschiedene Grade der Inanspruchnahme. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: Unbeschränkte Inanspruchnahme Beschränkte Inanspruchnahme Freigabe Sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch nimmt oder benutzt, entsteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine angemessene Vergütung, Unbeschränkte Inanspruchnahme Mit Zugang […]

Wie wird die Arbeitnehmererfindervergütung berechnet

Bei einer Diensterfindung treffen zwei verschiedene Gesetze aufeinander. Geht es nach dem Arbeitsrecht, gehört das Ergebnis der Arbeit dem Arbeitgeber. Geht es nach dem Patentrecht, so steht eine Erfindung ausschließlich dem Erfinder zu. Arbeitnehmererfindergesetz nebst Durchführungsverordnung Das Arbeitnehmererfindergesetz gleicht den Gegensatz zwischen den beiden Gesetzen aus: Der Arbeitgeber erhält das Recht, die Erfindung zu nutzen. […]

Was ist eine Diensterfindung

Der Gesetzgeber hat die Regelungen zu Diensterfindungen im Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) formuliert. Es kommt zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer innerhalb seiner Arbeit eine Erfindung im Sinne des Patentgesetzes erschaffen hat. Neben der Diensterfindung gibt es weitere Leitungen, wie technische Verbesserungsvorschläge oder freie Erfindungen. Es ist wichtig diese voneinander abzugrenzen.

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