Unter Inanspruchnahme versteht man den Umgang des Arbeitgebers mit der Diensterfindung seines Arbeitnehmers. Die Inanspruchnahme ist aufgesplittert in verschiedene Grade der Inanspruchnahme. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: Unbeschränkte Inanspruchnahme Beschränkte Inanspruchnahme Freigabe Sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch nimmt oder benutzt, entsteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine angemessene Vergütung, Unbeschränkte Inanspruchnahme Mit Zugang […]