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Arbeitnehmererfindung – Kanzlei für IP

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Lizenzanalogie

Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung anhand von Beispielen

Die Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung ist ein zentrales Element des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG). Sie verbindet arbeitsrechtliche, patentrechtliche und wirtschaftliche Elemente. 1. Grundlagen der Arbeitnehmererfindervergütung Gesetzliche Grundlage: §§ 9–12 ArbEG bestimmen, dass dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung zusteht, wenn der Arbeitgeber eine Diensterfindung in Anspruch nimmt. Maßgeblich ist dabei die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Erfindung. Grundstruktur der […]

Entscheidungen der Schlichtungsstelle zum Arbnehmererfindergesetz

Entscheidung 1: Arb.Erf. 25/22 – Verbesserungsvorschlag oder Diensterfindung Aktenzeichen: Arb.Erf. 25/22 Datum: 10. Februar 2023 Sachverhalt:Ein Mitarbeiter eines Industrieunternehmens brachte einen technischen Vorschlag ein, durch den ein Fertigungsprozess erheblich beschleunigt und Material eingespart wurde. Er meldete diesen Vorschlag bei der betrieblichen Innovationsabteilung als Verbesserungsvorschlag. Später vertrat er die Auffassung, dass es sich in Wahrheit um […]

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