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Arbeitnehmererfindung – Kanzlei für IP

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Spannungen zwischen Patentrecht und Arbeitsrecht

Das Patentrecht und das Arbeitsrecht verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen, weshalb es in der Praxis häufig zu Spannungen und Unstimmigkeiten kommt. Das Patentrecht schützt Erfindungen und gewährt dem Erfinder ein exklusives Verwertungsrecht – unabhängig davon, ob er selbstständig oder angestellt ist. Das Arbeitsrecht hingegen regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und basiert stark auf dem Gedanken […]

Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung anhand von Beispielen

Die Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung ist ein zentrales Element des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG). Sie verbindet arbeitsrechtliche, patentrechtliche und wirtschaftliche Elemente. 1. Grundlagen der Arbeitnehmererfindervergütung Gesetzliche Grundlage: §§ 9–12 ArbEG bestimmen, dass dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung zusteht, wenn der Arbeitgeber eine Diensterfindung in Anspruch nimmt. Maßgeblich ist dabei die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Erfindung. Grundstruktur der […]

Ablauf von Arbeitnehmererfindermeldungen mit Beispielen

Das Arbeitnehmererfinderrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Umgang mit Diensterfindungen. Hierbei spielen korrekte Abläufe, Fristen und Dokumentationen eine zentrale Rolle. Die folgenden Punkte geben eine umfassende Erläuterung des Prozesses unter Einbindung relevanter Rechtsprechung und der Aufgaben von Anwälten. 1. Erfindungsmeldung durch den Arbeitnehmer Pflicht zur Meldung: Der Arbeitnehmer muss eine […]

Die freie Erfindung in Abgrenzung zur Arbeitnehmererfindung

Neben der Diensterfindung gibt es die freie Erfindung. Freie Erfindungen sind solche, die zwar vom Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht werden aber nicht aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeit entstanden sind und auch nicht maßgeblich auf Erfahrungen und Arbeiten des Betriebs beruhen. Freie Erfindungen sind keine Diensterfindungen, da sie außerhalb eines Arbeitsverhältnisses entstehen. […]

Wie wird die Arbeitnehmererfindervergütung berechnet

Bei einer Diensterfindung treffen zwei verschiedene Gesetze aufeinander. Geht es nach dem Arbeitsrecht, gehört das Ergebnis der Arbeit dem Arbeitgeber. Geht es nach dem Patentrecht, so steht eine Erfindung ausschließlich dem Erfinder zu. Arbeitnehmererfindergesetz nebst Durchführungsverordnung Das Arbeitnehmererfindergesetz gleicht den Gegensatz zwischen den beiden Gesetzen aus: Der Arbeitgeber erhält das Recht, die Erfindung zu nutzen. […]

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