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Diensterfindungen – Fachkanzlei für geistiges Eigentum

Arbeitnehmererfinderrecht, Arbeitnehmererfindervergütung, Erfindungsmeldung, Inanspruchnahme der Erfindung, Patentanmeldung, freie Erfindung, ArbNErfG, Berechnung der Vergütung, Vergütungsvereinbarung, Betriebsgeheimnis, Verbesserungsvorschläge, Innovationsförderung

Arbeitnehmererfinderrecht

Was ist die Inanspruchnahme der Erfindung durch den Arbeitgeber

Unter Inanspruchnahme versteht man den Umgang des Arbeitgebers mit der Diensterfindung seines Arbeitnehmers. Die Inanspruchnahme ist aufgesplittert in verschiedene Grade der Inanspruchnahme. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: Unbeschränkte Inanspruchnahme Beschränkte Inanspruchnahme Freigabe Sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch nimmt oder benutzt, entsteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine angemessene Vergütung, Unbeschränkte Inanspruchnahme Mit Zugang […]

Was ist eine Diensterfindung

Der Gesetzgeber hat die Regelungen zu Diensterfindungen im Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) formuliert. Es kommt zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer innerhalb seiner Arbeit eine Erfindung im Sinne des Patentgesetzes erschaffen hat. Neben der Diensterfindung gibt es weitere Leitungen, wie technische Verbesserungsvorschläge oder freie Erfindungen. Es ist wichtig diese voneinander abzugrenzen.

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