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Diensterfindungen – Fachkanzlei für geistiges Eigentum

Arbeitnehmererfinderrecht, Arbeitnehmererfindervergütung, Erfindungsmeldung, Inanspruchnahme der Erfindung, Patentanmeldung, freie Erfindung, ArbNErfG, Berechnung der Vergütung, Vergütungsvereinbarung, Betriebsgeheimnis, Verbesserungsvorschläge, Innovationsförderung

beschränkte Inanspruchnahme

Was ist die Inanspruchnahme der Erfindung durch den Arbeitgeber

Unter Inanspruchnahme versteht man den Umgang des Arbeitgebers mit der Diensterfindung seines Arbeitnehmers. Die Inanspruchnahme ist aufgesplittert in verschiedene Grade der Inanspruchnahme. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: Unbeschränkte Inanspruchnahme Beschränkte Inanspruchnahme Freigabe Sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch nimmt oder benutzt, entsteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine angemessene Vergütung, Unbeschränkte Inanspruchnahme Mit Zugang […]

Wie wird die Arbeitnehmererfindervergütung berechnet

Bei einer Diensterfindung treffen zwei verschiedene Gesetze aufeinander. Geht es nach dem Arbeitsrecht, gehört das Ergebnis der Arbeit dem Arbeitgeber. Geht es nach dem Patentrecht, so steht eine Erfindung ausschließlich dem Erfinder zu. Arbeitnehmererfindergesetz nebst Durchführungsverordnung Das Arbeitnehmererfindergesetz gleicht den Gegensatz zwischen den beiden Gesetzen aus: Der Arbeitgeber erhält das Recht, die Erfindung zu nutzen. […]

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