Neben der Diensterfindung gibt es die freie Erfindung. Freie Erfindungen sind solche, die zwar vom Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht werden aber nicht aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeit entstanden sind und auch nicht maßgeblich auf Erfahrungen und Arbeiten des Betriebs beruhen. Freie Erfindungen sind keine Diensterfindungen, da sie außerhalb eines Arbeitsverhältnisses entstehen. […]
freie Erfindung
Was ist eine Diensterfindung
Der Gesetzgeber hat die Regelungen zu Diensterfindungen im Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) formuliert. Es kommt zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer innerhalb seiner Arbeit eine Erfindung im Sinne des Patentgesetzes erschaffen hat. Neben der Diensterfindung gibt es weitere Leitungen, wie technische Verbesserungsvorschläge oder freie Erfindungen. Es ist wichtig diese voneinander abzugrenzen.