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Diensterfindungen – Fachkanzlei für geistiges Eigentum

Arbeitnehmererfinderrecht, Arbeitnehmererfindervergütung, Erfindungsmeldung, Inanspruchnahme der Erfindung, Patentanmeldung, freie Erfindung, ArbNErfG, Berechnung der Vergütung, Vergütungsvereinbarung, Betriebsgeheimnis, Verbesserungsvorschläge, Innovationsförderung

Was ist eine Diensterfindung

Der Gesetzgeber hat die Regelungen zu Diensterfindungen im Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) formuliert. Es kommt zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer innerhalb seiner Arbeit eine Erfindung im Sinne des Patentgesetzes erschaffen hat. Neben der Diensterfindung gibt es weitere Leitungen, wie technische Verbesserungsvorschläge oder freie Erfindungen. Es ist wichtig diese voneinander abzugrenzen.

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