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Arbeitnehmererfindung – Kanzlei für IP

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Arbeitnehmererfindervergütung

Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung anhand von Beispielen

Die Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung ist ein zentrales Element des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG). Sie verbindet arbeitsrechtliche, patentrechtliche und wirtschaftliche Elemente. 1. Grundlagen der Arbeitnehmererfindervergütung Gesetzliche Grundlage: §§ 9–12 ArbEG bestimmen, dass dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung zusteht, wenn der Arbeitgeber eine Diensterfindung in Anspruch nimmt. Maßgeblich ist dabei die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Erfindung. Grundstruktur der […]

Entscheidungen der Schlichtungsstelle zum Arbnehmererfindergesetz

Entscheidung 1: Arb.Erf. 25/22 – Verbesserungsvorschlag oder Diensterfindung Aktenzeichen: Arb.Erf. 25/22 Datum: 10. Februar 2023 Sachverhalt:Ein Mitarbeiter eines Industrieunternehmens brachte einen technischen Vorschlag ein, durch den ein Fertigungsprozess erheblich beschleunigt und Material eingespart wurde. Er meldete diesen Vorschlag bei der betrieblichen Innovationsabteilung als Verbesserungsvorschlag. Später vertrat er die Auffassung, dass es sich in Wahrheit um […]

Ablauf von Arbeitnehmererfindermeldungen mit Beispielen

Das Arbeitnehmererfinderrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Umgang mit Diensterfindungen. Hierbei spielen korrekte Abläufe, Fristen und Dokumentationen eine zentrale Rolle. Die folgenden Punkte geben eine umfassende Erläuterung des Prozesses unter Einbindung relevanter Rechtsprechung und der Aufgaben von Anwälten. 1. Erfindungsmeldung durch den Arbeitnehmer Pflicht zur Meldung: Der Arbeitnehmer muss eine […]

Wie wird die Arbeitnehmererfindervergütung berechnet

Bei einer Diensterfindung treffen zwei verschiedene Gesetze aufeinander. Geht es nach dem Arbeitsrecht, gehört das Ergebnis der Arbeit dem Arbeitgeber. Geht es nach dem Patentrecht, so steht eine Erfindung ausschließlich dem Erfinder zu. Arbeitnehmererfindergesetz nebst Durchführungsverordnung Das Arbeitnehmererfindergesetz gleicht den Gegensatz zwischen den beiden Gesetzen aus: Der Arbeitgeber erhält das Recht, die Erfindung zu nutzen. […]

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