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Arbeitnehmererfindung – Kanzlei für IP

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C-Faktor (Aufgabe des Erfinders)

Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung anhand von Beispielen

Die Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung ist ein zentrales Element des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG). Sie verbindet arbeitsrechtliche, patentrechtliche und wirtschaftliche Elemente. 1. Grundlagen der Arbeitnehmererfindervergütung Gesetzliche Grundlage: §§ 9–12 ArbEG bestimmen, dass dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung zusteht, wenn der Arbeitgeber eine Diensterfindung in Anspruch nimmt. Maßgeblich ist dabei die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Erfindung. Grundstruktur der […]

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