horak.
RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB /
FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE /

Diensterfindungen – Fachkanzlei für geistiges Eigentum

Arbeitnehmererfinderrecht, Arbeitnehmererfindervergütung, Erfindungsmeldung, Inanspruchnahme der Erfindung, Patentanmeldung, freie Erfindung, ArbNErfG, Berechnung der Vergütung, Vergütungsvereinbarung, Betriebsgeheimnis, Verbesserungsvorschläge, Innovationsförderung

Will der Arbeitgeber eine Diensterfindung in Anspruch nehmen, so ist dafür eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer erforderlich. Der Arbeitgeber hat die Erklärung, sobald wie möglich abzugeben, spätestens aber bis zum Ablauf von vier Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Meldung. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer unbeschränkten oder beschränkten Inanspruchnahme. Die Inanspruchnahme, ist ein einseitig gestaltendes Rechtsgeschäft.

Auf der Basis jahrelanger Erfahrung haben wir für unsere Mandanten Leistungspakete geschaffen. Diese bilden bestimmte, stetig auftretende Lösungsangebote ab.

Pakete anschauen

Nach oben scrollen