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Arbeitnehmererfindung – Kanzlei für IP

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Betriebsgeheimnisse – der unsichtbare Schutzschild für Innovationen im Unternehmen

Diensterfindungen, technische Entwicklungen, neue Verfahren oder Prototypen – all das ist wertvolles Wissen. Und dieses Wissen muss geschützt werden. Nicht immer durch ein Patent oder ein eingetragenes Recht, sondern oft schon viel früher – durch das Betriebsgeheimnis.

Denn bevor eine Erfindung angemeldet wird, bevor sie marktreif ist, bevor überhaupt klar ist, ob sie patentfähig ist, ist sie eines: Ein schutzbedürftiges Geheimnis.

Was ist ein Betriebsgeheimnis überhaupt?

Nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ist ein Betriebsgeheimnis jede Information, die:

  1. geheim ist (nicht allgemein bekannt),
  2. wirtschaftlichen Wert hat,
  3. durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt wird.

Das können sein:

  • technische Zeichnungen
  • Prototypen
  • Forschungsdaten
  • Softwarecodes
  • Rezepturen
  • Entwicklungspläne
  • strategische Unterlagen
  • Know-how von Mitarbeitern

Kurz: alles, was die Wettbewerbsfähigkeit stärkt.

Beispiel 1: Die neue Maschinensteuerung im Entwicklungsstadium

Ein Ingenieur entwickelt im Unternehmen eine neue Steuerungssoftware für eine Produktionsanlage.
Noch ist sie nicht patentiert – aber bereits jetzt hoch sensibel.

Kommt der Quellcode nach außen, kann ein Konkurrent:

  • eigene Produkte schneller entwickeln,
  • Marktanteile gewinnen,
  • den Vorteil des Unternehmens zunichtemachen.

Solange kein Patent besteht, ist das Betriebsgeheimnis die einzige Schutzmauer.

Beispiel 2: Die Laborversuche, die niemand kennen darf

In einem Chemieunternehmen arbeitet ein Team an neuen polymerbasierten Beschichtungen.
Ob das Ergebnis patentierbar ist, steht noch nicht fest.
Aber die Rohdaten, Rezepturen und Testergebnisse haben großen wirtschaftlichen Wert.

Wenn ein unbefugter Mitarbeiter diese Daten kopiert – oder versehentlich in einer Cloud speichert, auf die Externe Zugriff haben – entstehen immense Risiken.

Hier schützt das Betriebsgeheimnis: Alles, was intern bleibt, gehört allein dem Unternehmen.

Was Unternehmen tun müssen: „angemessene Schutzmaßnahmen“

Ein Betriebsgeheimnis ist nur geschützt, wenn das Unternehmen tatsächlich Maßnahmen ergreift.

Das bedeutet unter anderem:

✔ organisatorische Maßnahmen

  • Geheimhaltungsrichtlinien
  • Schulungen für Mitarbeiter
  • klare Zuständigkeiten
  • Geheimhaltungsstufen bei Projekten

✔ technische Maßnahmen

  • Zugangsbeschränkungen
  • Passwortsysteme
  • Verschlüsselung
  • getrennte Server
  • „Need-to-know“-Prinzip

✔ rechtliche Maßnahmen

  • NDA / Geheimhaltungsvereinbarungen
  • arbeitsvertragliche Klauseln
  • Hinweis- und Sanktionssysteme

Ohne solche Maßnahmen existiert rechtlich kein geschütztes Betriebsgeheimnis.

Warum Betriebsgeheimnisse eine zentrale Rolle bei Diensterfindungen spielen

Gerade in der Frühphase einer Erfindung ist keine Zeit für eine sofortige Patentanmeldung. Oft sind die technischen Parameter noch nicht final. Oder es muss erst getestet werden, ob die Erfindung wirklich neu und erfinderisch ist.

In dieser Phase schützen Unternehmen Innovationen ausschließlich über Vertraulichkeit.

Gleichzeitig gilt:

  • Die Erfindung gehört dem Arbeitnehmer.
  • Das Unternehmen hat Rechte per ArbEG.
  • Ein offenes Umfeld kann die Patentfähigkeit gefährden.

Hier zeigt sich die enge Verbindung zwischen: Betriebsgeheimnis, Diensterfindung und Know-how-Schutz.

Betriebsgeheimnisse sind das Fundament jeder technischen Innovation

Bevor ein Patent Schutz bietet, bevor eine Marke eingetragen wird, bevor eine Erfindung wirtschaftlich wird, braucht sie eines: Stille. Vertraulichkeit. Schutz.

Betriebsgeheimnisse sorgen dafür, dass keine Idee zu früh das Unternehmen verlässt – und dass Innovationen nicht beim Wettbewerb landen, sondern dort bleiben, wo sie entstanden sind.

Sie sind damit ein zentrales Werkzeug für jeden Betrieb, der forscht, entwickelt oder kreative Lösungen schafft – und ein unverzichtbarer Baustein des Diensterfinderrechts.

Betriebsgeheimnisse – der unsichtbare Schutzschild für Innovationen im Unternehmen

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