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Diensterfindungen – Fachkanzlei für geistiges Eigentum

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freie Erfindung

Die freie Erfindung in Abgrenzung zur Arbeitnehmererfindung

Neben der Diensterfindung gibt es die freie Erfindung. Freie Erfindungen sind solche, die zwar vom Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht werden aber nicht aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeit entstanden sind und auch nicht maßgeblich auf Erfahrungen und Arbeiten des Betriebs beruhen. Freie Erfindungen sind keine Diensterfindungen, da sie außerhalb eines Arbeitsverhältnisses entstehen. […]

Was ist die Inanspruchnahme der Erfindung durch den Arbeitgeber

Unter Inanspruchnahme versteht man den Umgang des Arbeitgebers mit der Diensterfindung seines Arbeitnehmers. Die Inanspruchnahme ist aufgesplittert in verschiedene Grade der Inanspruchnahme. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung: Unbeschränkte Inanspruchnahme Beschränkte Inanspruchnahme Freigabe Sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch nimmt oder benutzt, entsteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine angemessene Vergütung, Unbeschränkte Inanspruchnahme Mit Zugang […]

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