horak.
RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB /
FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE /

Diensterfindungen – Fachkanzlei für geistiges Eigentum

Arbeitnehmererfinderrecht, Arbeitnehmererfindervergütung, Erfindungsmeldung, Inanspruchnahme der Erfindung, Patentanmeldung, freie Erfindung, ArbNErfG, Berechnung der Vergütung, Vergütungsvereinbarung, Betriebsgeheimnis, Verbesserungsvorschläge, Innovationsförderung

Verbesserungsvorschläge

Technische Verbesserungsvorschläge sind solche Vorschläge für technische Neuerungen, die aus irgendeinem Grunde nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind.

Der technische Verbesserungsvorschlag kann vom Arbeitgeber ohne weiteres ausgewertet werden. Für solche Vorschläge sieht das Gesetz keine Melde- oder Mitteilungspflichten vor. Der Arbeitnehmer ist jedoch in aller Regel aufgrund seines Arbeitsvertrages verpflichtet, solche Verbesserungsvorschläge zu melden.

Die im Arbeitnehmererfindergesetz für die Meldung oder Inanspruchnahme von Diensterfindungen geregelten Fristen gelten im Übrigen nicht für technische Verbesserungsvorschläge.

Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen in allen Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts. Dabei verfügen wir über umfangreiche praktische Erfahrung und stehen unseren Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zur Verfügung.

Jetzt Termin vereinbaren!

Nach oben scrollen