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Diensterfindungen – Fachkanzlei für geistiges Eigentum

Arbeitnehmererfinderrecht, Arbeitnehmererfindervergütung, Erfindungsmeldung, Inanspruchnahme der Erfindung, Patentanmeldung, freie Erfindung, ArbNErfG, Berechnung der Vergütung, Vergütungsvereinbarung, Betriebsgeheimnis, Verbesserungsvorschläge, Innovationsförderung

Leistungen im Arbeitnehmererfinderrecht

Was wir für Sie tun können.

Einstufung
Wir helfen Ihnen bei der Einstufung der Erfindung, handelt es sich um eine Verbesserung, Diensterfindung oder eine freie Erfindung? mehr
Erfindermeldung
Wir begleiten Sie bei der Ausarbeitung Ihrer Erfindermeldung und helfen Ihnen formale und inhaltliche Anforderungen einzuhalten. mehr
Inanspruchnahme
Wir betreuen das Verfahren der Inanspruchnahme einer Arbeitnehmererfindung und helfe bei der Abgabe der erforderlichen Erklärung. mehr
Vergütung
Wir ermitteln die Höhe der Vergütung, beraten Sie und führen Verhandlungen zur Erfindervergütung. mehr
Vereinbarungen
Wir formulieren Vereinbarungen über Ihre Erfindung. Dazu gehört die Gestaltung von Verträgen. mehr
Vertretung
Wir vertreten Sie bei den zuständigen Ämtern wie bei Auseinandersetzungen oder einer Anmeldung Ihrer Schutzrechte. mehr

Wir informieren und beraten Sie im gesamten Arbeitnehmererfinderrecht. Dabei helfen wir sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern.

Angebote


Setzen Sie auf Innovation!

Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen in allen Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts. Dabei verfügen wir über umfangreiche praktische Erfahrung und stehen unseren Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zur Verfügung.


Verfahren bei Diensterfindungen

Das Prozedere bei einer Erfindung durch den Arbeitnehmer ist folgendes:

1. Erfindungsmeldung

Der Arbeitnehmer meldet die Erfindung seinem Arbeitgeber, der Fachbegriff dafür ist heißt Erfindungsmeldung. mehr lesen

2. Eingangsbestätigung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer die Erfindungsmeldung zu bestätigen, diese nennt sich Eingangsbestätigung. mehr lesen
3. Inanspruchnahme
Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er die Erfindung nutzen möchte. Der Fachbegriff dafür heißt Inanspruchnahme. mehr lesen
4. Erklärung
Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer eine Erklärung ab, über die Inanspruchnahme der Diensterfindung. mehr lesen
5. Vergütungsanspruch
Der Arbeitnehmer erwirbt einen Vergütungsanspruch, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung für sich beansprucht. mehr lesen

Für das Verfahren hat der Gesetzgeber Formalitäten und Fisten geschaffen.

Diensterfindung

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitnehmererfinderrecht (FAQ)

Was ist eine Erfindung?

Das Patentrecht definiert was eine Erfindung ist: eine Erfindung ist eine technische Lehre für ein technisches Problem, die unter Zuhilfenahme der sog. erfinderischen Tätigkeit das Problem löst.

Wer ist ein Erfinder?

Ein Erfinder ist jemand, dessen eigne geistige Tätigkeit zu der Erfindung geführt hat. Wer zu einer gemeinschaftlichen Erfindung einen schöpferischen Beitrag geleistet hat ist ein Miterfinder. Das Patentrecht definiert wer ein Erfinder ist.

Warum gibt es das Arbeitnehmererfinderecht?

Bei einer Diensterfindung kollidieren zwei verschiedene Gesetze. Geht es nach dem Arbeitsrecht, gehört das Ergebnis der Arbeit dem Arbeitgeber. Geht es nach dem Patentrecht, so steht eine Erfindung ausschließlich dem Erfinder zu.

Das Arbeitnehmererfindergesetz schafft eine Lösung für den Konflikt:

  • Der Arbeitgeber erhält das Recht, die Erfindung zu nutzen.
  • Der Arbeitgeber erhält den Anspruch auf eine Vergütung für seine Erfindung.
Was ist der Unterschiede zwischen einer Diensterfindung und einer freien Erfindung?

Diensterfindung sind gebundenen Erfindungen, sie sind an ein Arbeitsverhältnis gebunden wie Obliegenheitserfindungen und Erfahrungserfindungen. Freie Erfindungen sind unabhängig. Die Bindung an ein Arbeitsverhältnis ist jedoch weit gefasst. Es ist dabei nicht wichtig, ob der Arbeitnehmer die Erfindung in seiner Arbeitszeit oder in der Freizeit schuf. Beispielsweise kann eine im Urlaub mit eigenen Mitteln geschaffene Erfindung durchaus eine Diensterfindung sein. Der Arbeitgeber hätte somit ein Anrecht auf die Erfindung. Bei einer freien Erfindung kann der Arbeitnehmer frei über die Rechte an seiner Erfindung verfügen. Lediglich eine Mitteilungs- und Anbietungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber besteht.

Wozu ist ein Arbeitnehmer verpflichtet bei einer Diensterfindung?

Die Arbeitnehmer ist verpflichtet seine Diensterfindung unverzüglich dem Arbeitgeber schriftlich zu melden. Sowohl die technische Aufgabe als auch die dazugehörige Lösung gehören in die Erfindungsmeldung genauso wie eine Beschreibung, wie es zu der Erfindung gekommen ist. Der Arbeitnehmer sollte hervorheben, was er als seinen eigenen Anteil ansieht und ob es Miterfinder gibt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Obliegenheitserfindung und einer Erfahrungserfindung?

Ist die Erfindung während der Dauer des Dienstverhältnisses gemacht worden und aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeit entstanden, so heißt diese Erfindung Obliegenheitserfindung.

Ist die Erfindung während der Dauer des Dienstverhältnisses gemacht worden und beruht maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebs, so spricht der Fachmann von einer Erfahrungserfindung.

Wann muss ein Fall vor die Schiedsstelle?

Das Deutschen Patent- und Markenamt hat eine Schiedsstelle für Fälle eingerichtet, die das Arbeitnehmererfindungsrecht betreffen. Bevor eine Klage vor ein ordentliches (Zivil-)Gericht kommt, muss der Fall vor die Schiedsstelle.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Kein Schiedsverfahren ist notwendig in folgenden Fällen:

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer schlossen in der Vergangenheit bereits eine Vergütungsvereinbarung miteinander und sind jetzt im Streit darüber.
  • der Arbeitnehmer ist aus dem Betrieb des Arbeitgebers zwischenzeitlich ausgeschieden.

Es gibt spezialisierte Zivilkammern bei den ordentlichen Gerichten sind für Streitigkeiten aus dem Arbeitnehmererfindergesetz.

 

Angebote

Wir bieten derzeit aufgrund der hohen Nachfrage die nachfolgenden Gebührenpakete zu den dort jeweils genannten Konditionen an:

Erstberatung
Erste Beratung zu einem Pauschalbetrag

  • Sie benötigen eine erste Beurteilung der Sach- und Rechtslage?
  • Sie wollen zunächst weder eine Rechtsvertretung Dritten gegenüber noch ein ausführliches Rechtsgutachten sondern haben lediglich eine konkrete Frage zu einer rechtlichen Problemstellung?

  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Erstberatung
Pauschalhonorar
Beratung und Vertretung auf der Basis von einmaligen Pauschalhonoraren

  • Sie wollen anwaltliche Hilfe umfassend zu einer Angelegenheit in Anspruch nehmen?
  • Sie benötigen einen Vertrag oder möchten vertragliche Unterlagen und sich daraus ergebende Rechtsfolgen prüfen lassen?

  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Einmalige Pauschale
Stundensatz
Themenspezifisches Angebot nach Aufwand und Stundensatz

  • Sie möchten flexibel mit einem Stundensatz kalkulieren?
  • Ihr Projekt ist individuell und die Abrechnung unserer Leistungen soll nach Aufwand erfolgen?

  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Stundensatz
Onlineberatung
Beratung per E-Mail zu einem Pauschalbetrag

  • Sie wollen keine Zeit verlieren?
  • Sie möchten sich ortsunabhänig beraten lassen?

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Onlineberatung
Dauerberatung
Dauerberatung und -vertretung mit monatlicher Pauschalvergütung

  • Sie wollen Ihre rechtlichen Angelegenheiten insgesamt oder teilweise bis auf weiteres von Horak Rechtsanwälte betreut wissen?

  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
Monatliche Vergütung
Neues Angebot
Neues Gebührenpaket generieren

  • Sie haben eine außergewöhnliche Angelegenheit und möchten, dass wir ein Angebot für Sie maßschneidern?

  • Dann bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Leistung!
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Juristische Qualifikation

Diensterfindungenlichen Fällen können wir mit folgenden Qualifikationen begegnen:

Rechtsanwälte
Wir sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte für das Gebiet des Arbeitnehmererfinderrechts.
Fachanwälte
Wir verfügen über Anwälte, die eine Qualifikation als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht vorweisen.
Patentanwälte
Bei Bedarf wird einer unserer Patentanwälte hinzugezogen.

Lernen Sie uns kennen!

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Die Kanzlei für Arbeitnehmererfinderrecht

Kanzlei für Diensterfindungen - horak. Rechtsanwälte Hannover

Wir streben eine dauerhafte Beziehung zu Ihnen an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert.

Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet.

Sie kennen uns vielleicht schon, weil Sie uns beauftragt haben. Die Rechtsanwälte sind bekannt durch Seminare und wissenschaftliche Publikationen. Eventuell kennen Sie einen unserer Anwälte auch aus Veröffentlichungen, unseren Seminaren oder sonstigen Auftritten.

Sollten Sie zum ersten Mal von uns hören, bieten wir Ihnen an, einen zuverlässigen anwaltlichen Partner kennenzulernen, der Ihren Erfolg mit gestaltet. Oder Sie interessieren sich aufgrund unseres Profils für einen unserer Schwerpunkte, der Ihnen in Ihrem Beraternetzwerk noch fehlt.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M., Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Rechtsanwältin Anna Umberg LL.M. M.A., Rechtsanwältin Katharina Gitmann-Kopilevich, sind zudem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Die Rechtsanwälte Julia Ziegeler und Dipl.-Ing. Michael Horak sind zudem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Mandanten

Die Rechtsanwälte beraten klein- und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie vertreten Ihre Mandanten sowohl national als auch international. Zudem verfügen sie über fachspezifische Kooperationsnetzwerke mit Kanzleien in den USA, Südamerika und Asien.

Standorte

Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Unsere Kanzlei im Zentrum Hannovers in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs gegenüber der Oper und den hiesigen Zivilgerichten bietet eine zeitgemäße, moderne Büroausstattung auf der Basis exzellenter sachlicher und technischer Ausrüstungsgegenstände. Daneben halten wir weitere Zweigstellen unserer Kanzlei in einigen Metropolen vor.

Ausstattung

Wir können auf die für unsere Rechtspraxis wesentlichen nationalen und internationalen Datenbanken zugreifen, verfügen über ein umfangreiches, aktuelles Bibliothekswesen, das weit über das übliche Maß hinausragt und pflegen unsere technische und sachliche Ausstattung stetig.

An unsere Büroausstattung stellen wir ebenso die höchste inhaltliche Ansprüche, um Ihnen eine anwaltliche Leistung zur Seite zu stellen, die Ihren Erwartungen gerecht werden kann.

Kanzlei für Diensterfindungen - horak. Rechtsanwälte Hannover - Wir sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte für das Gebiet des Diensterfindungens.

Kooperation

Bundesweite und grenzüberschreitende Aktivitäten gehören heute zum Alltag. Unsere Mandanten sind häufig international tätig. horak Rechtsanwälte berät auf höchstem Niveau auch in grenzüberschreitenden Transaktionen. Zudem verfügen wir über fachspezifische Kooperationsnetzwerke im gewerblichen Rechtsschutz mit Kanzleien weltweit, insbesondere in den USA, Kanada, Südamerika, Asien (einschliesslich China und Japan) sowie Australien .

Vertretungsberechtigung

Die Rechtsanwälte sind bei allen deutschen und europäischen Gerichten (mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen) vertretungsberechtigt. Die Anwälte begleiten Ihre Mandanten auch vor den deutschen, europäischen und internationalen Ämtern und Gerichten des gewerblichen Rechtsschutzes, wie dem DPMA, dem EPA, dem HABM, der WIPO etc.

Lassen Sie sich von Profis vertreten!Rechtsanwalt Michael Horak, LL.M.

Kanzlei

 

So finden Sie uns in Hannover

Unsere Anwaltskanzlei in der Landeshauptstadt Niedersachsens, in Hannover, befindet sich in der Georgstrasse in der Nähe der Oper. Damit ist die Kanzlei in Hannover ca. 5 Minuten vom Hauptbahnhof zentral gelegen und wir erreichen alle Hannoverschen Gerichte fussläufig. Zudem sind wir sowohl für die Anreise mit PKW als auch für Fernreisende sehr gut zu erreichen. Ferner können Sie uns gut aus Göttingen, Hildesheim, Osnabrück, Celle, Braunschweig, Wolfsburg und Umgebung kontaktieren.


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    Georgstraße 48
    30159 Hannover (Hauptsitz)
    Deutschland

    Fon 0511.35 73 56-0
    Fax 0511.35 73 56-29
    hannover@diensterfindungen.de

    Hannover

    Profil

    horak. Rechtsanwälte - Kanzlei für Arbeitnehmererfinderrecht - Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz

    Unser Profil wird durch unsere Anwälte geprägt. Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativität sind individuell ausgeprägte Züge unserer Anwälte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir auch alternativen Lösungswegen, z.B. durch Mediation, offen gegenüber.

    Unserer Anwälte üben ihren Traumberuf aus. So lässt sich perfekte Beratung bei höchstem Qualitätsanspruch mit Ihrer persönlichen Betreuung in unserem Hause verbinden.

    Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner. Selbstverständlich ist Ihr Ansprechpartner für Sie auch tatsächlich “ansprechbar” – das Kommunikationsmittel können Sie wählen. Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.

    Natürlich arbeitet für unsere Ansprüche eine exzellente personelle und moderne technische Kanzleistruktur.

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    Profil

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    Unsere Anwälte sind spezialisiert.

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    Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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    Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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